Scroll Top
Escher Str. 157 50739 Köln

0221 917 11 77

Qualitätssiegel für Särge

Der Bundesverband Bestattungsbedarf e.V. als Zeicheninhaber vergibt das Nutzungsrecht ausschließlich an seine Mitgliedsfirmen. Es ist unter der Nummer 307 17 355 beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen. Die zeichenführenden Unternehmen sind verpflichtet, die Beschaffenheit der Materialien durch entsprechende Verpflichtungs- und Lieferantenerklärungen sicherzustellen und sich einer Überwachung zu unterziehen.
Die Vollholzmarke darf von den autorisierten Mitgliedsfirmen für importierte Särge sowie für Särge aus Inlandsproduktion – versehen mit dem Zusatz „hergestellt in Deutschland“ – verwendet werden, sofern die Mindestanforderungen erfüllt sind. Das Vollholzzeichen signalisiert zudem den Friedhofsträgern und den Krematoriumsbetreibern, dass diese Särge gleichermaßen für die Erd- und Feuerbestattung ohne negative Auswirkungen auf die Umwelt verwendet werden können.
Das geschützte Vollholzzeichen Der Bundesverband Bestattungsbedarf e.V. steht für die Markenqualität der von Herstellern und Händlern gelieferten Särge. Es signalisiert Bestattern, Kommunen und Hinterbliebenen die Einhaltung einschlägiger Qualitäts- und Umweltanforderungen, die in den „Anforderungen an Särge aus Vollholz“ niedergelegt sind. Das Zeichen ist auf der Kopf- oder Fußaußenseite des Sargunterkastens positioniert und enthält die Mitgliedsnummer des Lieferanten.
Das Vollholzzeichen ist auf Särgen zu finden, die
komplett aus getrocknetem Nadel- oder Laubholz mit einer vorgegebenen Mindestdicke (mindestens 20 mm an ungekehlter Stelle) hergestellt sind
-Mit einer umweltverträglichen Lackierung oder Beschichtung versehen sind, die frei von Nitrozellulose, halogenorganischen und schwermetallhaltigen Stoffen ist – Rohsärge sind nicht kennzeichnungsfähig
-Umweltverträgliche und beanspruchungsgerechte Klebstoffe enthalten